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Innenraumklima
KBOB/IPB_Merkblatt 2004/1: Gutes Innenraumklima ist planbar
Ein behagliches und gesundes Innenraumklima zeichnet sich neben angenehmen Temperaturen primär durch geringe Belastung der Raumluft mit Allergenen und Schadstoffen aus.
Eine gesunde Raumluft setzt bauphysikalisch richtiges Bauen mit emissionsarmen Bauprodukten voraus. Ebenso wichtig ist eine gute Versorgung der Räume mit genügend Frischluft – sei es durch regelmässiges Fensterlüften oder mit Hilfe von Lüftungsanlagen.
Aspekte
- Angenehme Raumtemperaturen und relative Feuchte von 30 bis 50% fördern die Behaglichkeit von Bewohnern und Arbeitnehmenden. Gut gedämmte Gebäudekonstruktionen ohne Wärmebrücken verhindern bei richtigem Lüften (kurz, kräftig, mehrfach) Schimmelpilzbildung und schränken Milbenwachstum ein
- Gute Wärmedämmung des Gebäudes führt im Winter zu angenehmen Oberflächentemperaturen.
- Sommerlicher Wärmeschutz, Verschattung und Nachtauskühlung wirken der Gebäudeüberhitzung im Sommer entgegen.
- Tageslicht beeinflusst den Tag-Nacht-Rhythmus direkt und damit den Hormonhaushalt und wirkt stimulierend.
- Emissionsquellen (Schadstoffe aus Baustoffen, Möbel, Duftverbesserer und andere) können zu erhöhten Raumluftkonzentrationen an Formaldehyd, Lösemitteln, anderen flüchtigen chemischen Stoffen oder Schwarzstaub-Ablagerungen führen.
- Die Radonbelastung in Gebäuden ist neben dem Rauchen die wichtigste Ursache für Lungenkrebs. Unsachgemässer Umgang mit asbesthaltigen Materialien stellt ebenfalls ein Krebsrisiko dar.
- Mit Filtern in Lüftungsanlagen können Pollen und Staub der Aussenluft wirksam reduziert werden. Sorgen Sie für die regelmässige Wartung Ihrer Lüftungs- oder Klimaanlage.
- Guter Schallschutz gegen Aussenlärm verringern Belästigungen und dadurch geförderte Stresserkrangungen.
- Im Sinne der Vorsorge soll nicht ionisierende Strahlung bzw. elektromagnetische Felder möglichst minimiert werden.
- Das Benutzerverhalten beeinflusst die Raumluftqualität wesentlich. In Wohn- oder Aufenthaltsräumen soll nicht geraucht werden. Denn gemäss BAG gibt es keine Schwelle, unter der Passivrauchen unschädlich ist.

