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Lebensmittelkontrolle

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Ein Lebensmittelkontrolleur leuchtet mit einer Taschenlampe in einen Backofen

Lebensmittelkontrolleur bei der Arbeit

Konsumentinnen und Konsumenten müssen vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen, welche die Gesundheit gefährden können, geschützt werden. Die Lebensmittelkontrolle sorgt dafür, dass die Hygienevorschriften, der Schutz vor Täuschung und andere Vorschriften des Lebensmittelgesetzes in den Lebensmittelbetrieben der Stadt Zürich eingehalten werden.


Das Lebensmittelinspektorat überprüft unangemeldet und stichprobenweise Restaurants, Lebensmittelgeschäfte, Hotelküchen, Spital- und Heimküchen, Kinderhorte, Metzgereien, Bäckereien, Take-Aways, Verkaufsshops in Tankstellen, Kioske, Märkte und Festveranstaltungen. Die genannten Betriebe sind verpflichtet, die Lebensmittelsicherheit in ihrer täglichen Praxis umzusetzen.
Risikobasierte Überprüfungen in über 4300 Lebensmittelbetrieben in der Stadt Zürich gewährleisten, dass Restaurantbesucher möglichst nie mit Bauchschmerzen nach Hause gehen müssen und dass den Konsumentinnen und Konsumenten nichts Verdorbenes verkauft wird.


Das Lebensmittelinspektorat ist nach ISO 17020 akkreditiert.


Partnergemeinden Lebensmittelkontrolle

Nur akkreditierte Inspektorate sind gemäss Lebenmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung Art. 62 berechtigt die Lebenmittelkontrolle durchführen. Aus diesem Grund haben sich folgende Gemeinden dem Lebensmittelinspektorat der Stadt Zürich angeschlossen:

Die Kontrollen in Adliswil, Richterswil, Uster (mit Greifensee) werden durch Mitarbeitende dieser Städte/Gemeinde durchgeführt. Die Kontrollen in Oberengstringen und Kloten durch Mitarbeitende des Lebensmittelinspektorates der Stadt Zürich. Diese Dienstleistungen bietet die Stadt Zürich für alle Gemeinden im Kanton Zürich an.


Alkohol- und Tabakschild

Hinweisschild für Alkohol und Tabak - grosse Darstellung in neuem Fenster

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Hinweisschild für Alkohol und Tabak

Nicht nur das Alkoholschild, auch das Tabakschild muss hängen. Das Gesundheitsgesetz, welches seit Juli 2008 in Kraft ist, fordert ein Tabakschild, wenn Zigaretten und Tabakwaren abgegeben werden. Am Verkaufspunkt hat die verantwortliche Person einen gut sichtbaren Hinweis anzubringen, dass die Abgabe von Tabak und Tabakerzeugnissen an Personen unter 16 Jahren verboten ist. Es existiert neu ein kombiniertes Hinweisschild für Alkohol und Tabak. Diese Schilder können bei der Suchtprävention bezogen werden.



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Wo passieren im Restaurant die meisten Arbeitsunfälle? Bei welchen Geräten kann man in Profi-Küchen am meisten Strom sparen? Welche sind die häufigsten Hygiene-Fallen im Gastro-Betrieb? Solche und andere Fragen werden im «Blickpunkt» beantwortet, dem gemeinsamen Hygiene-Magazin von Gastro Zürich, Zürcher Hoteliers, Züri Beck, Cafetierverband Zürich und des Umwelt- und Gesundheitsschutzes Zürich.

«Blickpunkt» ist ein konkretes Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Gewerbe und den Behörden. Die gemeinsame Publikation ergänzt die Kooperation in der Weiterbildung sowie den Informations- und Erfahrungstransfer. Nach dem Motto «Kontrolle ist nötig, Kooperation führt weiter!» streben die Partner dasselbe Ziel an: Ein hohes, dem eidgenössischen Lebensmittelgesetz entsprechendes Hygieneniveau in Zürichs Beizen, Cafés, Hotels und Bäckereien.

Weitere Exemplare des «Blickpunkt» können Sie mit dem Kontaktformular oder via 044 412 50 40 bestellen.


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Kontakt

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Gesundheitsschutz

Lebensmittelkontrolle
Walchestrasse 31
Postfach 3251
8021 Zürich
Telefon 044 412 50 40
Fax 044 412 50 41

Sie können nach telefonischer Voranmeldung gerne bei uns vorbeikommen und sich kostenlos beraten lassen.

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