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Häufige Fragen
Kann ich ein Pflegezentrum unverbindlich besichtigen?
Rufen Sie einfach im Pflegezentrum Ihrer Wahl an und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
Sie können auch eine der Cafeterias unserer Häuser besuchen oder an einer der öffentlichen Veranstaltungen in den Pflegezentren teilnehmen.
Was kostet der Aufenthalt im Pflegezentrum?
Die Tagestaxe umfasst die Hotellerie- und Betreuungsgrundtaxe. Darin enthalten sind die Unterbringung in der gewählten Zimmerkategorie, Verpflegung, Wäsche- und Reinigungsservice, Besorgung der persönlichen Wäsche, Betreuung, Aktivierung, soziokulturelle Angebote und seelsorgerische Betreuung.
Kassenpflichtige Pflegeleistungen, ärztliche Leistungen, diagnostische und therapeutische Leistungen, Arzneimittel und Pflegematerialien werden von den Krankenkassen übernommen. Nicht-kassenpflichtige Leistungen gehen zu Ihren Lasten.
Informationen zu Preisen und Leistungen
Wie melde ich mich an?
Die Beratungsstelle Wohnen im Alter nimmt Ihre Anmeldung entgegen und berät Sie kompetent.
Wer ist für meine medizinische Betreuung zuständig?
Unsere Ärztinnen und Ärzte sind ab Ihrem Eintritt für Ihre medizinische Betreuung zuständig. Unsere Ärzteschaft wird sich mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen.
Ihre Augenärztin und Ihren Zahnarzt können Sie weiterhin aufsuchen.
Darf ich eigene Möbel mitbringen?
Ihrem Zimmer können Sie mit Ihren eigenen Gegenständen wie Bildern, Büchern, Andenken usw. Ihre persönliche Note geben. Je nach Zimmerkategorie können Sie eigene Möbelstücke mitbringen. Dies muss vorgängig mit den zuständigen Personen abgesprochen werden.
Darf mein Haustier bei mir wohnen?
Haustiere dürfen in den meisten Pflegezentren mitgenommen werden, sofern Sie für Ihr Tier selber sorgen können.
Bitte besprechen Sie dies vor Eintritt mit dem/der Betriebsleiter/-in.
Hunde von Besucherinnen und Besuchern sind bei uns jederzeit willkommen.
Wann kann ich Besuch empfangen?
Feste Besuchszeiten gibt es bei uns nicht. Ihre Angehörigen und Bekannten sind uns jederzeit willkommen.
Ich möchte abends ausgehen oder manchmal ein Wochenende ausserhalb verbringen. Muss ich das melden?
Wenn Sie eine Abwesenheit planen, melden Sie dies vorgängig dem zuständigen Pflegepersonal.
Für Abwesenheiten werden keine Rückvergütungen für nicht bezogene Leistungen gewährt.
Wie sieht mein Alltag im Pflegezentrum aus?
Sie können sich einer Interessensgruppe anschliessen und mit anderen Bewohnerinnen und Bewohnern kochen, singen, lesen, handwerken uvm. Regelmässig finden Ausflüge und Geburtstagsfeiern statt.
Öffentliche Veranstaltungen bringen Menschen von auswärts ins Haus: Da gibt es Konzerte, Vernissagen, Theater oder Tanz. Sie und Ihre Angehörigen sind zu diesen Anlässen herzlich willkommen.
Unsere Cafeterias sind täglich geöffnet und öffentlich zugänglich.
Die meisten Pflegezentren bieten die Möglichkeit, im Haus zum Coiffeur, zur Pedicure oder zur medizinischen Fusspflege zu gehen.
Tages- und Quartierzeitungen liegen im Empfangsbereich auf. Spiele finden Sie in der Aktivierungstherapie oder im Aufenthaltsraum Ihrer Abteilung.
Was, wenn ich mit einer Seelsorgerin/einem Seelsorger sprechen möchte oder einen Gottesdienst besuchen will?
Auf Ihren Wunsch besucht Sie der/die reformierte oder katholische Seelsorger/-in und begleitet Sie und Ihre Angehörigen in einer offenen, konfessinsübergreifenden Haltung.
In den Pflegezentren finden reformierte, katholische und ökumenische Gottesdienste statt. Ihre Besucherinnen und Besucher sind herzlich eingeladen daran teilzunehmen.
Kann ich in ein anderes Pflegezentrum wechseln?
Nach Möglichkeit berücksichtigen wir beim Eintritt Ihren Wunsch, in einem bestimmten Pflegezentrum zu wohnen. Falls dies nicht möglich ist, kann ein späterer Wechsel organisiert werden.
Wohin wende ich mich mit Fragen und Anliegen?
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich direkt an Ihr Pflegezentrum.
Falls Sie oder Ihre Angehörigen ein Thema mit einer neutralen Person ansprechen möchten, steht Ihnen unser Kundendienst gerne zur Verfügung. Ihre Anliegen werden umsichtig und vertraulich behandelt.
- Kundendienst der Pflegezentren, Telefon 044 412 44 36
Weitere Anlaufstellen:
- Ombudsstelle der Stadt Zürich, Telefon 044 261 37 33
- Gesundheits- und Umweltdepartement, Direktionssekretariat, Telefon 044 412 11 11
- Bezirksrat Zürich, Telefon 043 495 95 95
- Bezirksrat Meilen, Telefon 044 924 48 44 (zuständig für das Pflegezentrum Seeblick)
Was, wenn mein Erspartes für einen Aufenthalt nicht reicht?
Beim Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Zürich können Sie in wenigen Schritten online prüfen, ob für Sie oder eine angehörige Person allenfalls Anspruch auf Zusatzleistungen besteht und wie Sie diese beantragen können.
Die Hilflosenentschädigung wird an Personen ausbezahlt, die bei den alltäglichen Verrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen usw.) dauernd auf erhebliche Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Ausrichtung der Hilflosenentschädigung erfolgt unabhängig von Einkommen und Vermögen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Sozialversicherungsanstalt Zürich.

