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Sanierungsziel 2014
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Einwandiger, erdverlegter Tank
Sämtliche erdverlegten (im Boden verlegten) einwandigen Lagerbehälter für Wasser gefährdende Flüssigkeiten sind bis zum 31. Dezember 2014 nach dem Stand der Technik auf Doppelwandigkeit (Einbau einer Leckschutzauskleidung) umzurüsten oder ausser Betrieb zu setzen. Für Lagerbehälter, die nicht vorschriftgemäss erstellt wurden, nicht mehr funktionstüchtig sind oder die Gewässer konkret gefährden, wird diese Frist nicht gewährt: die Umrüstung bzw. die Ausserbetriebsetzung hat unverzüglich zu erfolgen.
Warum müssen einwandige Tankanlagen oder doppelwandige Tankanlagen ohne Leckanzeigegerät angepasst werden?
Diese Art von Tankanlagen wurden zum grossen Teil in den frühen fünfziger und sechziger Jahren ins Erdreich eingelassen. Die Sicherheit von einwandigen Tankanlagen ist einerseits durch die Betriebsjahre und auch durch die teilweise fehlende Überwachung bei einem Leck nicht gewährleistet. Durchbrüche infolge von Korrosion oder Lochfrass sind nicht selten und bleiben oft unbemerkt. Dies führt zu Umweltschäden durch versickern von Heizöl in das Erdreich oder gar zu einer Verschmutzung des Grundwassers oder von Gewässern. Die Folgekosten für die umweltgerechte Entsorgung des kontaminierten Erdreiches sind meist hoch. Vermehrte Schadensfälle und die Sorge um die Umwelt haben den Bundesrat veranlasst die Gesetzgebung im Gewässerschutzbereich anzupassen.
Wir empfehlen den Besitzern dieser Tankanlagen sich rechtzeitig durch eine Fachfirma beraten zu lassen. Möglicherweise kann sich eine Sanierung lohnen, vielleicht drängt sich jedoch eine Ausserbetriebsetzung auf. Auch eine Umstellung auf Alternativenergie ist eine prüfenswerte Variante.
Sanierung: Frühzeitige Planung erwünscht
Rund 1’800 Tankanlagen müssen in der Stadt Zürich an die neuen Vorschriften angepasst werden. Für die Fachfirmen ist es nicht möglich, diese Sanierungen alle erst im Lauf des Jahres 2014 auszuführen. Planen Sie deshalb Ihre Anpassung frühzeitig.
Sanierungsziel
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Doppelwandige, erdverlegte Tankanlage
Einwandige Tankanlagen sind nach den Regeln der Technik auf Doppelwandigkeit mit Lecküberwachung zu sanieren oder ausser Betrieb zusetzen.

