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Luftreinhaltung - die Stadt handelt

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Eine saubere und gesunde Luft wird durch die Verminderung der freigesetzten Schadstoffmengen erreicht. Dieses Ziel wird auf verschiedenen Wegen angestrebt: Schadstoffbegrenzung an den Quellen, griffige Lenkungsmassnahmen über das Portemonnaie sowie Vorschriften zum Schutz der Nachbarschaft.


Der Ausstoss an Luftschadstoffen aus Feuerungen sowie industriellen und gewerblichen Anlagen ist durch die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) des Bundes geregelt. Die Behörden kontrollieren die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen oder beauftragen geeignete Dritte damit. Die Emissionskontrolle gewährleistet den direktesten, berechenbarsten und messbarsten Zugriff auf die Schadstoffquellen.


Ein wesentlicher Anteil der freigesetzten Schadstoffe entweicht aus vielen einzelnen nicht erfassbaren Quellen. Er ist einer direkten Kontrolle entzogen. Hier gilt es, den Verbrauch umweltschädlicher Produkte über finanzielle Anreize oder Steuerungsmittel zu vermindern. Bei VOC-haltigen Produkten zum Beispiel ist dies die VOC-Lenkungsabgabe.


Wo belastete Abluft anfällt, muss sie so erfasst und an die Umwelt abgegeben werden, dass Anwohnerinnen und Anwohner weder geschädigt noch belästigt werden. Diesem Ziel trägt der Nachbarschaftsschutz Rechnung.


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Bundesamt für Umwelt

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Übersicht über die Luftreinhaltevorschriften

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